Angel-Sport-Verein Sitterswald e.V.  Petri Heil         Gegründet 1986
Angel-Sport-Verein Sitterswald e.V.                                                                        Petri Heil                   Gegründet 1986

Interne Vereinsbestimmungen 2022

 

ASV Sitterswald e.V.

 

Interne Vereinsbestimmungen 2022:

 

Nachrangig zu dem geltenden saarländischen Fischereigesetz und der Fischereiordnung wurden nachfolgende, interne Vereinsbestimmungen beschlossen.

  1. Alle Mitglieder des Angelsportvereines sind angehalten, am Fischgewässer ein kollegiales Verhalten zu zeigen.
  1. Jedes aktive Mitglied kann sich einen Angelplatz anlegen.

Ein Eingriff in die Natur (u.a. das Fällen von Bäumen usw.) ist verboten.

Das Einrichten von beanspruchbaren Angelplätzen, unmittelbar an Bachein-läufen, ist nicht erlaubt.

  1. Auf den angelegten Angelplätzen hat der Errichter vor anderen Mitgliedern den Vorrang, daher sollte der Errichter den Platz mit seinem Namensschild versehen.
  1. Es darf mit 2 Angelruten geangelt werden.

Grund-, Stipp- oder Spinnruten sind erlaubt.

  1. Es gilt die Setzkescherregelung im Saarland.

Länge gespannt 3,50m, Durchmesser 0,50m

  1. Es gelten die vorgeschriebenen Artenschonzeiten und Mindestmaße.

Siehe hierzu das saarländische Fischereigesetz, Fischereiordnung.

  1. Als Köderfische sind zugelassen:

Alle, jeweils nicht geschützten Fische - tot -  und aus der Blies.

  1. Verboten ist das Befischen des Gewässers mit Reußen, Stell- und Wurfnetzen.
  2. Jeder Angler ist für die Sauberkeit am Angelplatz verantwortlich.

 

Der VORSTAND