ASV Sitterswald e.V.
Interne Vereinsbestimmungen 2022:
Nachrangig zu dem geltenden saarländischen Fischereigesetz und der Fischereiordnung wurden nachfolgende, interne Vereinsbestimmungen beschlossen.
- Alle Mitglieder des Angelsportvereines sind angehalten, am Fischgewässer ein kollegiales Verhalten zu zeigen.
- Jedes aktive Mitglied kann sich einen Angelplatz anlegen.
Ein Eingriff in die Natur (u.a. das Fällen von Bäumen usw.) ist verboten.
Das Einrichten von beanspruchbaren Angelplätzen, unmittelbar an Bachein-läufen, ist nicht erlaubt.
- Auf den angelegten Angelplätzen hat der Errichter vor anderen Mitgliedern den Vorrang, daher sollte der Errichter den Platz mit seinem Namensschild versehen.
- Es darf mit 2 Angelruten geangelt werden.
Grund-, Stipp- oder Spinnruten sind erlaubt.
- Es gilt die Setzkescherregelung im Saarland.
Länge gespannt 3,50m, Durchmesser 0,50m
- Es gelten die vorgeschriebenen Artenschonzeiten und Mindestmaße.
Siehe hierzu das saarländische Fischereigesetz, Fischereiordnung.
- Als Köderfische sind zugelassen:
Alle, jeweils nicht geschützten Fische - tot - und aus der Blies.
- Verboten ist das Befischen des Gewässers mit Reußen, Stell- und Wurfnetzen.
- Jeder Angler ist für die Sauberkeit am Angelplatz verantwortlich.
Der VORSTAND
Interne Vereinsbestimmungen 2022.pdf
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